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E-ZIGARETTEN IM FLUGZEUG

E-ZIGARETTEN IM FLUGZEUG

Durch: Selcuk Demirkaya // Team DCA Kommentare: 0

Die Zeiten der Pyros sind vorbei und keiner möchte wieder zurück. Viele Auslandsreisende lassen
ihre Dampfe zu Hause und greifen während der Urlaubszeit auf Pyros zurück oder verzichten
zumindest auf ihre Lieblingskombi aus Angst es könnte ihnen weg genommen werden.
Vor einem Jahr habe ich schon mal einen Beitrag wie diesen verfasst, die Reglungen waren damals
schwammig oder man hat die E-Zigarette mit anderen Gerätschaften gleichgesetzt. Just gibt es eine
explizite Reglungen – darauf kommen wir später noch mal zu sprechen.

 

Was ist was und wo darf ich es wie verstauen?

 

In der Bundesrepublik Deutschland ist alles definiert, vom Krümmungsgrad einer Gurke bis hin zur
Wahl des Bundespräsidenten. In Vorschriften, insbesondere in Rechtsgrundlagen kommen oft
Abkürzungen, Defintionen, definierte und undefinierte Rechtsbegriffe und Namensgebungen vor,
mit dem wir Normalsterbliche gar nichts anfangen können. So ist es auch in der Luftfahrt.
Kommen wir erst mal zu den Gepäckstücken. In der Luftfahrt unterscheidet man zwischen dem
„aufgegeben Gepäck“ und dem „Handgepäck“. Der aufgegeben Gepäck, auch Reisegepäck
genannt, wird am Schalter der Fluggesellschaft aufgegeben, während des Fluges hat man keinen
Zugriff drauf. Das Handgepäck darf man mit in die „Kabine“ nehmen, das bedeutet auch, dass man
damit durch die Sicherheitskontrolle muss.

 

Wir fangen mal mit den Liquids an. Ja, es ist eine Flüssigkeit.

 

Nicht alles darf in die Kabine des Fliegers, seit zehn Jahren gibt es innerhalb der EU die
Flüssigkeitsregelung. Wie sinnig oder unsinnig sie ist steht hier erst mal nicht zur Debatte. Die
Flüssigkeitsregelung sagt aus, dass jede Flüssigkeit nur in einem Gebinde von maximal 100ml
erlaubt ist. Flüssigkeiten sind was flüssig ist (Wasser, Cola, Liquid, Base etc.), flüssig werden kann
(Eis), alles was streichbar ist (Nutella, Zahnpasta, Leberwurst etc.) und alles was gelatineartig ist,
man kann grob sagen, überall wo Milliliter (ml) draufsteht
Gramm (g) oder Fluid Ounce (fl. oz), werden umgerechnet, also nicht drauf bestehen, dass das
keine Flüssigkeiten sind. Als Hobbyadvokat kommt man da nicht weiter.
Die Flüssigkeiten müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel, von maximal
einem Liter Größe, der Kontrolle sichtbar raus gelegt werden und es ist nur ein Beutel pro Person
erlaubt.

Anders sieht es aus, wenn ihr euer Liquid im Reisegepäck (aufgegeben Gepäck) verstauen. Da ist
die Größe des Gebindes egal und es ist auch nicht wichtig, ob es sich in einem Beutel befindet.
Worauf man jedoch immer achten sollte! Es dürfen keine Warnhinweise auf den Liquidflaschen
vorhanden sein, dies gilt für alle Gepäckarten. Ich rede nicht von TPD2 Symbolen ‚ab 18‘ oder
‚nicht für Schwangere oder Stillende‘, sondern von Symbolen den global harmonisierte System zur
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, englisch Globally Harmonized System of
Classification, Labelling and Packaging of Chemicals)

 

Warum ist mein Deospray erlaubt aber mein Liquid nicht?

 

Deospray und Haarspray führen auch Gefahrenpiktogramme, sind aber Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Was ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist, entscheidet jedoch nicht der Fluggast, auch wenn er täglich sein Liquid dampft.
Warum erwähne ich das? Viele Liquids aus dem Ausland (UK, USA & Fernost) haben oft diese Symbole und weisen auf das Nikotin hin.

 

Hardware

 

Strenggenommen ist der Verdampfer ein Flüssigkeitsbehälter, ihr müsst den jetzt nicht in ein Beutel packen, nur falls ihr mehrere haben solltet, sollten diese in einem Beutel verbracht werden. Folgt den Anweisungen der Fluggastkontrolle, es liegt in seinem ermessen wie diese Behälter zu handhaben sind.

Ich empfehle immer vor dem Flug, die Verdampfer entweder ganz zu befüllen oder ganz zu leeren, der Druckunterschied führt in den meisten Fällen zum einem siffen.

Einige stellen im Flugzug ihre Kombi kopfüber in das Netz des Vordersitzes, falls ihr das tut denkt auch bitte daran euren ständigen Begleiter wieder mitzunehmen. Das Boardpersonal kommt schon mittlerweile Kistenweise mit Akkuträgern und Verdampfer ins Lost & Found Büro und gibt sie als Fundstücke auf.

Akkuträger mit oder ohne Verdampfer, dürfen nur im Handgepäck oder an der Person mitgeführt werden und sie sind im aufgegeben Gepäck verboten.

 

In der Vorschrift steht:

 

[...] Elektronische Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen oder andere persönliche

Inhalationsgeräte), die Batterien enthalten, müssen vor unbeabsichtigter Inbetriebnahme geschützt sein. Sie sind nur erlaubt im oder als Handgepäck. 18650 Akkus dürfen als Ersatzakkus mitgenommen werden, müssen aber vor Kurzschluss gesichert sein. Mit anderen Worten, sie müssen sich in einem Case oder in einem Silikon Sleeve befinden.
Die Menge hierbei ist natürlich begrenzt, pro Akku im Gerät darf ein Ersatzakku mitgenommen werden. Diese Reglung betrifft nur Lithium Akkus.

 

Am Flughafen: Ich rauche nicht, ich dampfe.

 

Ich rauche nicht, ich dampfe und deswegen darf ich das. Ja auch unter uns Dampfern gibt es Korinthenkacker, das sind besonders pedantische bzw. kleinliche Personen die auf ihr Recht bestehen, da im Flughafen ihrer Ansicht nach nur das Rauchen verboten sei. Wie überall auch hat der Flughafenbetreiber das Hausrecht am Flughafen. Die meiste Flughäfen setzten das Dampfen mit dem Rauchen gleich, somit ist das Dampfen nur im Raucherbereich gestattet. Im schlimmsten Fall kann man euch aus dem Flughafen verweisen und ihr habt keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Flughafen oder Fluggesellschaft.

Im Flieger: Acht Stunden Flug ohne Nikotin

Die Überschrift sagt alles. Ich könnte euch jetzt erzählen, mischt euer Liquid so, dass er weniger Dampf erzeugt oder nimmt euch ein Mouth2Lung Verdampfer mit und haltet den Dampf in der
Lunge so lang wie möglich um den Dampf abzuschwächen.Was ihr im Flieger macht obliegt alleine euch.
Falls ihr doch dampfen wollt bedenkt immer:
Im besten Fall gibt es nur eine mündliche Verwarnung.
Im schlimmsten Fall bekommt ihr am Zielort eine Strafanzeige, und im aller schlimmsten Fall landet der Pilot am nächstgelegenen Flughafen. Da ist der Urlaub vorbei bevor er angefangen hat und was das kosten wird, kann sich jeder selber denken.

 

Am Zielort: Mobilis in mobili

 

Vor der Reise sollte man sich informieren, ob das Dampfen überhaupt erlaubt ist.
Ist das Dampfen überhaupt erlaubt?
Ist es für die Touristen erlaubt oder wird es toleriert?
Ist Liquid mit Nikotin erlaubt?
Gibt es eine Nikotin Obergrenzen?
Wieviel Liquid darf ich einführen?
Darf ich überall dampfen?
Ein kleiner Anhaltspunkt bietet euch diese Seite

Wichtige Frage: Ist meine E-Zigarette im Urlaubsziel überhaupt erlaubt?


Zum Abschluss

 

Wir wollen alle in den Urlaub und viele von uns haben es sich auch verdient. Das was ich da oben geschrieben habe, gilt nicht für jeden Flughafen. Ich bin selber an Fluggastkontrolle am Flughafen Köln Bonn tätig und höre jeden Tag immer wieder neue Geschichten und Schicksale warum die

Cola Flasche unbedingt mit musst. Der Luftsicherheitsassistent will euch nichts wegnehmen, er verlangt vom Fluggast nur einen Zustand herzustellen, damit der Fluggast in den Sicherheitsbereich darf. Jeder darf wieder in den öffentlichen Bereich gehen und dort seine unerlaubten Gegenstände einem Familienmitglied oder Freund abgeben, es in sein Auto verbringen oder per Post nach Hause schicken lassen. Falls dies alles nicht klappen sollte, bleibt als letzter Ausweg die Eigentumsaufgabe. Es wird in den Müll geschmissen und am Folgetag entsorgt.

Was in Köln erlaubt ist muss nicht unbedingt in Hamburg erlaubt sein und umgekehrt. Zum Beispiel erlauben einige Fluggesellschaften keine Flüssigkeit im Reisegepäck oder die Luftsicherheitskontrolle erlaubt mehr als ein Ersatzakku der andere wiederum keine. Das ist keine Benachteiligung oder Schikane sondern örtliche Verbindlichkeiten.

Das Boardpersonal soll nicht nur Saft durch die Gegend schubsen und euch bei Bedarf eine Decke bringen. Sie sind unter anderem auch für die Sicherheit zuständig. Das Fliegen selbst ist schon fragil genug, da braucht man keinen Fehlalarm für Rauch oder Feuer. Und nicht vergessen, so wie man sein Urlaub beginnt so endet er auch, also freut euch am Check In, freut euch bei der Sicherheitskontrolle und freut euch im Flieger. Mit einem Lächeln kommt man sehr weit und mit einem Akkuträger im Reisekoffer unter Umständen nur bis zum Flughafen. Abschließen möchte ich euch noch sagen, dass jeder Flughafen, jede Fluggesellschaft und ab und an sogar jede Sicherheitskontrolle anders arbeitet.

Verfasser: Selcuk Demirkaya // Team DCA


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